Bis zu 500 Euro geschenkt! – Bildungsprämie noch bis 30.11.2011 ausstellen lassen!

Viele Bürgerinnen und Bürger denken aus unterschiedlichsten Gründen über Weiterbildung nach. Sei es um am Arbeitsplatz „auf dem Laufenden“ zu sein, die vorhandenen Sprachkenntnisse zu erweitern oder sich beruflich neu zu orientieren.
Neben der eigenen Bereitschaft, Zeit und Kraft zu investieren stellt sich die Frage der Finanzierung einer geplanten Bildungsmaßnahme.
Über 500 Uckermärker haben in den vergangenen zwei Jahren die Möglichkeiten des Prämiengutscheines genutzt.
So auch Sandra Ernert aus Prenzlau. Sie finanziert ein Teil der Weiterbildung an der VHS Prenzlau mit dem Prämiengutschein in Höhe von bis zu 500 Euro.
Diesen hat sie sich von Stefan Krüger, Leiter der Bildungsberatungsagentur Uckermark, ausstellen lassen.
Die junge Frau, die als Sachbearbeiterin tätig ist, bestätigt: “Ohne den Prämiengutschein könnte ich die Kurse an der VHS nicht durchführen. Zu hoch wäre die finanzielle Belastung für mich.“

„Leider“ so Stefan Krüger „endet diese Fördermöglichkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung am 30.11.2011. Wer diese Möglichkeit noch nutzen möchte, muss sich vor der verbindlichen Anmeldung zu einer Weiterbildung einen Prämiengutschein bei uns ausstellen lassen. Anspruchsberechtigt sind alle Erwerbstätigen, Bezieher von aufstockenden Leistungen und Selbständige die nicht mehr als 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung) zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Die Gutscheine sind bis weit ins Frühjahr 2012 bundesweit einlösbar.

Prämiengutschein

Liebe Ratsuchende,
Ende November endet vorerst das Programm zur Bildungsprämie. Wer also in diesem Jahr noch die Finanzierung über den Prämiengutschein nutzen möchte, sollte sich bis Ende November in unserer Beratungsstelle melden.
Die über den Prämiengutschein geförderten Weiterbildungen müssen bis spätestens 31. Mai 2012 begonnen haben.
Wichtig: Arbeitgeber dürfen sich nicht mehr an der Kofinanzierung der Weiterbildungen beteiligen, die über den Prämiengutschein gefördert werden!!!

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen, wie immer, gern zur Verfügung. Herzliche Grüße – Ihr Team der Bildungsberatungsagentur Uckermark

Bezahlte Bildungsfreistellung in Brandenburg

Eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Bundesregierung beschäftigte sich mit der Frage nach bezahltem Bildungsurlaub in den Bundesländern. Im Land Brandenburg ist dieser durch das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) vom 15. Dezember 1993 zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildung geregelt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt sich, dass in Brandenburg seit 2005 12.800 Beschäftigte die Bildungsfreistellung in Anspruch genommen haben. Allein im Jahr 2010 haben 2683 Beschäftigte (so viele wie nie zuvor) an anerkannten Weiterbildungen in diesem Rahmen teilgenommen – 65% davon waren Frauen. Leider liegen landesweit keine Erkenntnisse über die Branchen vor, in denen die Weiterbildungen stattfinden.

Die ausführliche Antwort der Bundesregierung mit Angaben zu allen Bundesländern ist hier einzusehen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/047/1704786.pdf

Bei konkreten Fragen zur Bildungsfreistellung stehen Ihnen natürlich gern die Bildungsberater der Bildungsberatungsagentur Uckermark zur Verfügung!