
Um jeden Bürger und jede Bürgerin dabei zu unterstützen, sich beruflich weiterzubilden, hat die Bundesregierung im Dezember 2008 mit der Bildungsprämie ein Programm ins Leben gerufen, das finanzielle Anreize bieten soll.
Anfang 2012 startet die 2. Förderperiode mit folgenden Rahmenbedingungen.
1. Komponente – Die Prämienberatung (Prämiengutschein)
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
2. Komponente – Das Weiterbildungssparen (Spargutschein)
Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes können Mittel aus dem Ansparguthaben auch während der Sperrfrist entnommen werden, ohne daß die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Die Bildungsberatungsagentur Uckermark wird Sie stets über aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die Bildungsprämie informiert halten.
Bei Interesse oder Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!